Berlin News: Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter
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Es soll die ultima ratio sein: Jugendliche Schwerstverbrecher können nach dem Willen der Bundesregierung künftig auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weggesperrt werden.Die Anordnung ist allerdings nur bei schwersten Verbrechen möglich. Voraussetzung ist eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren. Zudem müssen zwei Gutachten die anhaltende Gefährlichkeit der Jugendlichen belegen. der Gesetzentwurf nmuß noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
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