Entscheidung: Gericht lässt Volksbegehren zu Kitas und Wasser zu
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Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag die Volksbegehren zur Kita-Ausstattung und zur Privatisierung der Wasserbetriebe zugelassen. Damit hob das Gericht Entscheidungen des Senats auf und zeigte der Landesregierung zugleich juristische Grenzen ihres Handelns auf. Geklagt hatten die Initiatoren der Volksbegehren. Sollten die Urheber des Kita- Volksbegehrens mit einem Volksentscheid erfolgreich sein, kommen auf das Land zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zu.
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